Ratgeber · · 5 Minuten Lesezeit
Steuerberater wechseln, ohne dass etwas liegen bleibt.
Ein Wechsel des Steuerberaters ist kein Drama, sondern ein geordneter Übergang. Wer die Reihenfolge kennt, verliert weder Fristen noch Unterlagen. So läuft es in der Praxis.
Von der Steuerkanzlei Schuffenhauer, Marktredwitz
Wann ein Wechsel sinnvoll ist
Typische Anlässe: Rückfragen bleiben lange unbeantwortet, Auswertungen kommen spät oder sind nicht erklärbar, die Kanzlei arbeitet nicht digital, obwohl Sie es wollen, oder Ihr Unternehmen ist gewachsen und braucht mehr Beratung als Buchung. Unzufriedenheit allein ist noch kein Grund; ein Gespräch mit dem bisherigen Berater lohnt oft. Wenn es danach nicht passt, ist der Wechsel der saubere Schritt.
Der richtige Zeitpunkt
Am ruhigsten verläuft der Wechsel nach einem abgeschlossenen Abschnitt: Der Jahresabschluss oder die Steuererklärung für ein Jahr ist fertig, die laufende Buchhaltung ist auf Stand. Mitten in einer Betriebsprüfung oder kurz vor einer großen Frist ist ein Wechsel möglich, aber unnötig stressig. Sprechen Sie beide Kanzleien an, dann lässt sich ein Stichtag finden, zu dem nichts doppelt oder gar nicht gemacht wird.
Kündigung und Herausgabe der Unterlagen
Das Mandat können Sie in der Regel jederzeit kündigen; was genau gilt, steht in Ihrem Vertrag mit der bisherigen Kanzlei. Ihre Unterlagen gehören Ihnen: Belege, Verträge, Bescheide und die von Ihnen übergebenen Dokumente müssen herausgegeben werden. Ein Zurückbehaltungsrecht gibt es nur in engen Grenzen, etwa bei offenen Honoraren. Klären Sie offene Rechnungen vor dem Wechsel, dann gibt es keinen Streit um Ordner.
- Kündigung schriftlich, mit Datum des Übergangs
- Offene Honorare klären, Rückfragen schriftlich festhalten
- Herausgabe: Belege, Verträge, Bescheide, Jahresabschlüsse, Anlagenverzeichnis
- Digitale Daten: DATEV-Bestand übertragen lassen, Zugänge (Unternehmen online, ELSTER-Vollmachten) umstellen
Was der neue Berater braucht
Für einen schnellen Start reichen die letzten zwei Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, die aktuellen Steuerbescheide, die Summen- und Saldenliste des laufenden Jahres, das Anlagenverzeichnis, Gesellschaftsverträge, laufende Dauerverträge (Miete, Leasing, Darlehen, Versicherungen) und die Lohnunterlagen, falls Sie Mitarbeiter haben. Vieles davon kann die bisherige Kanzlei direkt digital übergeben.
Finanzamt und Vollmachten
Dem Finanzamt wird die neue Empfangs- und Vertretungsvollmacht angezeigt; ab dann gehen Bescheide und Schreiben an die neue Kanzlei. Fristen, die bereits laufen, laufen weiter: Deshalb notieren wir beim Erstgespräch alle offenen Termine und übernehmen sie in unseren Fristenkalender.
Ein Wechsel gelingt, wenn drei Dinge stimmen: ein klarer Stichtag, vollständige Unterlagen und eine neue Kanzlei, die offene Fristen vom ersten Tag an führt. Alles drei lässt sich in einem Gespräch regeln.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Beträge: Stand 02.10.2026. Was für Sie gilt, klären wir gern persönlich.
