Ratgeber · · 5 Minuten Lesezeit

Steuerberater wechseln, ohne dass etwas liegen bleibt.

Ein Wechsel des Steuerberaters ist kein Drama, sondern ein geordneter Übergang. Wer die Reihenfolge kennt, verliert weder Fristen noch Unterlagen. So läuft es in der Praxis.

Von der Steuerkanzlei Schuffenhauer, Marktredwitz

Wann ein Wechsel sinnvoll ist

Typische Anlässe: Rückfragen bleiben lange unbeantwortet, Auswertungen kommen spät oder sind nicht erklärbar, die Kanzlei arbeitet nicht digital, obwohl Sie es wollen, oder Ihr Unternehmen ist gewachsen und braucht mehr Beratung als Buchung. Unzufriedenheit allein ist noch kein Grund; ein Gespräch mit dem bisherigen Berater lohnt oft. Wenn es danach nicht passt, ist der Wechsel der saubere Schritt.

Der richtige Zeitpunkt

Am ruhigsten verläuft der Wechsel nach einem abgeschlossenen Abschnitt: Der Jahresabschluss oder die Steuererklärung für ein Jahr ist fertig, die laufende Buchhaltung ist auf Stand. Mitten in einer Betriebsprüfung oder kurz vor einer großen Frist ist ein Wechsel möglich, aber unnötig stressig. Sprechen Sie beide Kanzleien an, dann lässt sich ein Stichtag finden, zu dem nichts doppelt oder gar nicht gemacht wird.

Kündigung und Herausgabe der Unterlagen

Das Mandat können Sie in der Regel jederzeit kündigen; was genau gilt, steht in Ihrem Vertrag mit der bisherigen Kanzlei. Ihre Unterlagen gehören Ihnen: Belege, Verträge, Bescheide und die von Ihnen übergebenen Dokumente müssen herausgegeben werden. Ein Zurückbehaltungsrecht gibt es nur in engen Grenzen, etwa bei offenen Honoraren. Klären Sie offene Rechnungen vor dem Wechsel, dann gibt es keinen Streit um Ordner.

  • Kündigung schriftlich, mit Datum des Übergangs
  • Offene Honorare klären, Rückfragen schriftlich festhalten
  • Herausgabe: Belege, Verträge, Bescheide, Jahresabschlüsse, Anlagenverzeichnis
  • Digitale Daten: DATEV-Bestand übertragen lassen, Zugänge (Unternehmen online, ELSTER-Vollmachten) umstellen

Was der neue Berater braucht

Für einen schnellen Start reichen die letzten zwei Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, die aktuellen Steuerbescheide, die Summen- und Saldenliste des laufenden Jahres, das Anlagenverzeichnis, Gesellschaftsverträge, laufende Dauerverträge (Miete, Leasing, Darlehen, Versicherungen) und die Lohnunterlagen, falls Sie Mitarbeiter haben. Vieles davon kann die bisherige Kanzlei direkt digital übergeben.

Finanzamt und Vollmachten

Dem Finanzamt wird die neue Empfangs- und Vertretungsvollmacht angezeigt; ab dann gehen Bescheide und Schreiben an die neue Kanzlei. Fristen, die bereits laufen, laufen weiter: Deshalb notieren wir beim Erstgespräch alle offenen Termine und übernehmen sie in unseren Fristenkalender.

Fazit

Ein Wechsel gelingt, wenn drei Dinge stimmen: ein klarer Stichtag, vollständige Unterlagen und eine neue Kanzlei, die offene Fristen vom ersten Tag an führt. Alles drei lässt sich in einem Gespräch regeln.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Beträge: Stand 02.10.2026. Was für Sie gilt, klären wir gern persönlich.

Häufige Fragen dazu

Kurz beantwortet.

Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: anrufen. +49 9231 509104-0.

Muss ich meinem bisherigen Steuerberater einen Grund nennen?

Nein. Eine Kündigung braucht keine Begründung. Ein kurzes, sachliches Schreiben reicht; die Herausgabe der Unterlagen können Sie darin gleich mit anfordern.

Übernehmen Sie den Kontakt zur bisherigen Kanzlei?

Auf Wunsch ja. Mit Ihrer Vollmacht stimmen wir Übergabe und Datenübertragung direkt ab, damit Sie nicht zwischen zwei Büros vermitteln müssen.

Was kostet der Wechsel?

Die Einarbeitung in Ihre Unterlagen rechnen wir nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab; im Erstgespräch sagen wir Ihnen vorab, womit Sie rechnen können.

Kontakt

Ein Gespräch sagt mehr als jede Website.

Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten, vor Ort oder per Video.

Anschrift
Steuerkanzlei Schuffenhauer
Fritz-Thomas-Str. 1
95615 Marktredwitz
Telefon
+49 9231 509104-0
E-Mail
info@stb-schuffenhauer.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag08:00 – 17:00 Uhr
Freitag08:00 – 13:00 Uhr

Anfrage an die Kanzlei

Worum geht es?

Wir melden uns an einem Werktag zurück, in der Regel innerhalb eines Tages. Ihre Angaben unterliegen unserer Verschwiegenheitspflicht.