Leistung · Marktredwitz und Region

Lohnbuchhaltung. Pünktlich, richtig, ohne Nachfragen.

Lohnabrechnung ist Vertrauenssache gegenüber Ihren Beschäftigten und Pflichtprogramm gegenüber Krankenkassen, Finanzamt und Berufsgenossenschaft. Wir übernehmen beides, jeden Monat zum vereinbarten Termin.

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Lohnbuchhaltung

Alle Beschäftigungsformen

Vollzeit, Teilzeit, Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Auszubildende, Werkstudenten, Rentner im Betrieb: Jede Form hat eigene Regeln bei Steuer und Sozialversicherung. Wir rechnen sie richtig ab, inklusive Sachbezügen, Firmenwagen, Zuschlägen und Einmalzahlungen.

Meldungen und Bescheinigungen

An- und Abmeldungen, Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen, Jahresmeldungen an die Berufsgenossenschaft, Entgeltbescheinigungen für Krankenkassen und Behörden, A1-Bescheinigungen bei Auslandseinsätzen: Wir melden fristgerecht und elektronisch, Sie bekommen die Abrechnungen und Auswertungen digital oder auf Papier.

Prüfungen und Sonderfälle

Bei Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung oder des Finanzamts stellen wir die Unterlagen zusammen und begleiten die Prüfung. Bei Kurzarbeit, Mutterschutz, Elternzeit, Pfändungen oder Austritten wissen Sie, was zu tun ist, bevor es eilt.

  • Digitale Lohnakte und Zugang für Beschäftigte auf Wunsch
  • Baulohn und Branchenbesonderheiten nach Absprache
  • Bescheinigungswesen und Statistikmeldungen
  • Begleitung von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen

Für wen

Für wen diese Leistung gedacht ist.

  • Arbeitgeber mit einem bis mehreren hundert Beschäftigten
  • Handwerk, Gastronomie, Handel und Industrie
  • Praxen mit Teilzeit- und Minijob-Kräften
  • Vereine und gemeinnützige Einrichtungen

Passt dazu

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Fragen zu Lohnbuchhaltung

Kurz beantwortet.

Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: anrufen. +49 9231 509104-0.

Welche Unterlagen brauchen Sie bei einer Neueinstellung?

Den ausgefüllten Personalfragebogen mit Steuer-Identifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse und Bankverbindung, den Arbeitsvertrag und bei Minijobs die Erklärung zur Rentenversicherungspflicht. Den Fragebogen stellen wir Ihnen bereit.

Bis wann müssen Änderungen bei Ihnen sein?

Wir vereinbaren einen festen Stichtag im Monat. Was bis dahin vorliegt, ist in der Abrechnung; Nachträge rechnen wir im Folgemonat ab, Korrekturen sind jederzeit möglich.

Übernehmen Sie auch die Lohnbuchhaltung allein, ohne Finanzbuchhaltung?

Ja. Viele Betriebe lassen nur den Lohn bei uns erstellen. Die Buchungsdaten stellen wir dann Ihrem Buchhalter oder Ihrer Software zur Verfügung.

Kontakt

Ein Gespräch sagt mehr als jede Website.

Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten, vor Ort oder per Video.

Anschrift
Steuerkanzlei Schuffenhauer
Fritz-Thomas-Str. 1
95615 Marktredwitz
Telefon
+49 9231 509104-0
E-Mail
info@stb-schuffenhauer.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag08:00 – 17:00 Uhr
Freitag08:00 – 13:00 Uhr

Anfrage an die Kanzlei

Worum geht es?

Wir melden uns an einem Werktag zurück, in der Regel innerhalb eines Tages. Ihre Angaben unterliegen unserer Verschwiegenheitspflicht.