Leistung · Marktredwitz und Region
Jahresabschluss und Steuererklärung. Fristgerecht, geprüft, erklärt.
Der Abschluss ist mehr als eine Pflicht gegenüber Finanzamt und Bank: Er zeigt, was das Jahr gebracht hat und was im nächsten anders laufen sollte. Deshalb endet er bei uns nicht mit der Abgabe, sondern mit dem Jahresgespräch.
Unternehmen & SelbstständigeHeilberufePrivatpersonenGründerinnen & Gründer
Für jede Rechtsform
Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende, Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung für Kaufleute und Kapitalgesellschaften, E-Bilanz und Offenlegung beim Unternehmensregister: Wir erstellen den Abschluss in der Form, die Gesetz und Gesellschaftsvertrag verlangen, und nutzen die Spielräume bei Bewertung und Abschreibung in Ihrem Sinn.
Alle Steuererklärungen aus einer Hand
Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung, Feststellungserklärungen für Personengesellschaften, dazu die private Einkommensteuererklärung der Inhaber und Gesellschafter. Mit Steuerberater gilt die verlängerte Abgabefrist; wir behalten sie im Blick und melden uns rechtzeitig wegen der Unterlagen.
Bescheid prüfen, Jahresgespräch führen
Jeden Steuerbescheid vergleichen wir mit der Erklärung; bei Abweichungen legen wir Einspruch ein. Im Jahresgespräch gehen wir die Zahlen gemeinsam durch: Steuerlast, Vorauszahlungen, Liquidität, Investitionen und was sich fürs nächste Jahr gestalten lässt.
- Einkommensteuer für Arbeitnehmer, Vermieter, Rentner und Kapitalanleger
- Erklärungen bei Auslandsbezug, Doppelbesteuerungsabkommen
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Anträge auf Fristverlängerung, Anpassung von Vorauszahlungen
Für wen
Für wen diese Leistung gedacht ist.
- Unternehmen aller Rechtsformen
- Freiberufler und Heilberufe
- Privatpersonen mit Vermietung, Kapitalvermögen oder mehreren Einkunftsarten
- Rentner und Pensionäre mit Erklärungspflicht
Passt dazu
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Fragen zu Jahresabschluss & Steuererklärung
Kurz beantwortet.
Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: anrufen. +49 9231 509104-0.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Mit steuerlicher Beratung gilt eine verlängerte Frist, für das Jahr 2025 regulär bis zum 1. März 2027. Ohne Berater endet die Frist deutlich früher. Wir übernehmen die Fristenüberwachung für alle laufenden Mandate.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die private Steuererklärung?
Lohnsteuerbescheinigung, Bescheinigungen von Banken und Versicherungen, Nachweise zu Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Handwerkerleistungen und bei Vermietung die Einnahmen und Kosten. Eine Checkliste schicken wir Ihnen vorab.
Lohnt sich die Prüfung eines Steuerbescheids?
Abweichungen zwischen Erklärung und Bescheid kommen vor, etwa bei nicht anerkannten Kosten oder Übertragungsfehlern. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat; innerhalb dieser Zeit lässt sich fast alles korrigieren.
Kontakt
Ein Gespräch sagt mehr als jede Website.
Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten, vor Ort oder per Video.
- Anschrift
- Steuerkanzlei Schuffenhauer
Fritz-Thomas-Str. 1
95615 Marktredwitz - Telefon
- +49 9231 509104-0
- info@stb-schuffenhauer.de
- Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag08:00 – 17:00 UhrFreitag08:00 – 13:00 Uhr
